Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Mietrechts. Ich berate und vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter. Denn auch im Mietrecht ist es für die erfolgreiche Beratung und Vertretung des Mandanten erforderlich, die Perspektiven und Sichtweisen der jeweiligen Gegenseite genau zu kennen.
Ich bin sowohl auf dem Gebiet des Wohnraum- als auch des Gewerbemietrechts tätig. Von der Geltendmachung von Mietmängeln in der Wohnung über die Vertretung in Räumungsprozessen bis hin zur Erstellung und Verhandlung komplexer Gewerbemietverträge für Banken und Einzelhandelsunternehmen – mit meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit konnte ich umfassende Erfahrungen in allen wesentlichen Bereichen des Mietrechts sammeln.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir deshalb im Jahr 2017 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen, nachdem ich besondere theoretische und praktische Erfahrungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachweisen konnte.