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tel 0941 200 012 30 | Telefonzeiten: Montag bis Freitag 7:00 Uhr - 19:00 Uhr

  • Mietrecht

    Hat Ihr Vermieter den Mietvertrag gekündigt oder will er die Miete erhöhen? Stört Ihr Mieter den Hausfrieden oder zahlt er die Miete nicht? Gibt es Streit wegen Mängeln der Mietsache oder wegen Schimmel in der Wohnung? Wurde Ihnen als Unternehmer ein umfangreicher Gewerbemietvertrag vorgelegt, den Sie vor Unterzeichnung prüfen lassen möchten? Auch in diesen Fällen bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Dienstleistungen auf dem Gebiet des Mietrechts. Ich berate und vertrete sowohl Vermieter als auch Mieter. Denn auch im Mietrecht ist es für die erfolgreiche Beratung und Vertretung des Mandanten erforderlich, die Perspektiven und Sichtweisen der jeweiligen Gegenseite genau zu kennen.

Ich bin sowohl auf dem Gebiet des Wohnraum- als auch des Gewerbemietrechts tätig. Von der Geltendmachung von Mietmängeln in der Wohnung über die Vertretung in Räumungsprozessen bis hin zur Erstellung und Verhandlung komplexer Gewerbemietverträge für Banken und Einzelhandelsunternehmen – mit meiner bisherigen anwaltlichen Tätigkeit konnte ich umfassende Erfahrungen in allen wesentlichen Bereichen des Mietrechts sammeln.

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nürnberg hat mir deshalb im Jahr 2017 die Befugnis verliehen, die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen, nachdem ich besondere theoretische und praktische Erfahrungen im Miet- und Wohnungseigentumsrecht nachweisen konnte.

Leistungen für
Vermieter

 
  • Erstellung, Prüfung und Änderung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen
  • Abmahnungen wegen Verstößen des Mieters gegen mietvertragliche Pflichten
  • Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
  • Außerordentliche fristlose Kündigung des Mietverhältnisses
  • Räumungsklagen
  • Einforderung von Mietrückständen
  • Mieterhöhungen
  • Abwehr von Mietminderungen
  • Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache

Leistungen für
Mieter

 
  • Abwehr von unberechtigten Kündigungen
  • Abwehr von Räumungsklagen
  • Beseitigung von Mängeln der Mietsache wie bspw. Schimmel, undichte Fenster etc.
  • Lärmbelästigung, Störung des Hausfriedens durch Nachbarn
  • Minderung der Miete
  • Rückzahlung der Mietkaution nach Beendigung des Mietverhältnisses
  • Unberechtigte Betretung der Wohnung
  • Prüfung, ob Schönheitsreparaturen durchzuführen sind
  • Nebenkostenabrechnungen