Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder eines Rotlichtverstoßes bzw. gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.
Vor Gründung der eigenen Kanzlei durfte ich in einer auf das Verkehrsrecht und das Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwaltskanzlei nicht nur meine arbeits- und mietrechtlichen Kompetenzen einbringen, sondern auch meine verkehrsrechtlichen Kenntnisse und Erfahrungen durch die Bearbeitung zahlreicher verkehrsrechtlicher Mandate weiter ausweiten und vertiefen.
Das Verkehrsrecht ist dadurch zu einem Rechtsgebiet geworden, auf dem ich mich mit viel Engagement und großer Leidenschaft für die Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten einsetze.